Tag des Blutzuckers

Blutzucker kostenlos messen lassen
In 2018 feiert der Würfelzucker sein 175. Jubiläum. Ebenso feiern die Apothekerverbände (pharmaSuisse 175 Jahre, AVKZ 150 Jahre, Städtischer Verband 125 Jahre) ihre Jubiläen.
Als Dankeschön bieten die Apotheken des Kantons Zürich an, am Donnerstag, den 24. Mai 2018 kostenlos Ihren Blutzucker zu messen. Ohne Voranmeldung. Für die Messung ist es allerdings wichtig, dass Sie entweder nüchtern oder 2 Stunden nach dem Essen vorbei kommen.
Bei ApoDoc erhalten Sie zusätzlich zur kostenlosen Messung einen 10% Gutschein fürs Café Medici.
Warum den Blutzucker messen lassen?
Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) entwickelt sich immer mehr zu einer Volkskrankheit. Besonders wichtig ist eine rechtzeitige Erkennung des Diabetes, um Spätschäden zu vermeiden. Zu den Spät- und Folgeschäden einer ungenügenden Therapie gehören Gefäss-, Haut-, Nieren- und Augenerkrankungen. Unterschieden wird bei Diabetes zwischen dem Typ-1-Diabetes und dem Typ-2-Diabetes. Bei ApoDoc in der Apotheke oder in der Arztpraxis (mit Arztkonsultation) haben Sie die Möglichkeit, den aktuellen Blutzuckerwert messen zu lassen.
Wie wird gemessen?
Die Bestimmung erfolgt mit einem geprüften Blutzuckermessgerät, das eine rasche Messung mit einem äusserst geringen Blutverbrauch (von der Fingerkuppe) ermöglicht. Der ermittelte Wert ist allerdings davon abhängig, wann die letzte Mahlzeit eingenommen wurde und was Sie gegessen haben. Für eine richtige Interpretation der ermittelten Werte sollten Sie dies Ihrem Apotheker oder der Apothekerin mitteilen. Es ist sehr sinnvoll, die jeweils ermittelten Blutzuckerwerte und die Umstände der Messungen zu notieren. So können Sie Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin die Ergebnisse zur weiteren Analyse vorlegen. Sie können in Ihrer Apotheke bei ApoDoc einen entsprechenden Blutzuckerpass erhalten, der Ihnen die Aufzeichnung der Werte mit allen erforderlichen Angaben erlaubt.
Wie lange dauert eine Messung?
Eine Messung dauert ca 10 bis max 15 min mit Interpretation des Apothekers oder der Apothekerin.
Teilen:
Zurück zur Übersicht